Bewertung Dr. Albert Wander-Fonds
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Dr. Albert Wander-Fonds in Neuenegg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Dr. Albert Wander-Fonds
Zweck der Stiftung ist die Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen an folgende Begünstigte: a) Arbeitnehmer/innen der Wander AG mit Sitz in Neuenegg, im Fall von Invalidität, Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit; b) pensionierte Arbeitnehmer/innen der Wander AG, im Fall von Alter, Invalidität, Unfall und Krankheit; c) Arbeitnehmer/innen und pensionierte Arbeitnehmer/innen der Wander AG, im Falle von Invalidität, Unfall oder Krankheit ihres Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, die von ihnen in erheblichem Mass unterstützt werden; d) im Falle des Todes der Arbeitnehmer/innen und pensionierten Arbeitnehmer/innen der Wander AG die gesetzlichen Erben, der geschiedene Ehegatte sowie andere Personen, die von ihnen in erheblichem Mass unterstützt worden sind; e) Unterstützung von sozialen Einrichtungen, die von den Arbeitnehmer/innen der Wander AG, resp. vom Ehegatten, ihren minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderen Personen, die von ihnen in erheblichem Mass unterstützt werden, genutzt werden; f) Arbeitnehmer/innen und pensionierte Arbeitnehmer/innen der Wander AG für andere vom Stiftungsrat zu beschliessende Zwecke, die einen Bezug zu den Arbeitnehmer/innen im Zusammenhang mit Tätigkeitsgebieten der Wander AG haben.