Bewertung Vorsorgestiftung Heilsarmee Schweiz
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Vorsorgestiftung Heilsarmee Schweiz in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Vorsorgestiftung Heilsarmee Schweiz
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Offiziere und Kadetten der Heilsarmee Schweiz und der Arbeitnehmenden der Heilsarmee Schweiz und der ihr angeschlossenen Unternehmen, sowie deren Angehörigen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität, sowie in der Unterstützung der Destinatäre und deren Angehörigen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann auch an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen welche zu Gunsten der Destinatäre bestehen, Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen oder Einlagen erbringen. Der Stiftungsrat erlässt die Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Vorsorgereglement das Verhältnis zur Heilsarmee Schweiz, zu den versicherten Personen und zu den Anspruchsberechtigen fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.