Bewertung Hans Wegmann-Stiftung
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Hans Wegmann-Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Hans Wegmann-Stiftung
Die Stiftung leistet finanzielle Beiträge an Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Dies im Sinne des Volksschulgesetzes des Kantons Zürich (VSG) und der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM). Damit sollen den Schülern und Schülerinnen eine den Schulunterricht ergänzende Unterstützung und Förderung ermöglicht werden. Mit der durch die Stiftung beschlossenen Massnahme soll den jungen Menschen die schulische Laufbahn, der Eintritt ins Erwerbsleben und das spätere Fortkommen erleichtert werden. Die Stiftung erbring ihre Leistungen für Schüler und Schülerinnen des Schulkreises Zürich-Limmattal, einschliesslich des Quartiers Altstetten als ehemaligem Teilgebiet des Schulkreises Limmattal. Wenn die Mittel ausreichen, kann auch Gesuchen aus anderen Schulkreisen entsprochen werden. Die Hilfe wird gewährt, wenn infolge der Schwierigkeiten und Defizite der Förderbedarf über die Mittel und Möglichkeiten der Volksschule hinausgeht. In der Regel handelt es sich bei der Hilfeleistung um integrative, schulische Förderung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen, pädagogischen Bedürfnissen gemäss der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen. Die von der Stiftung geleistete Hilfe darf weder an Stelle von Leistungen treten, die durch schulische oder andere Institutionen gemäss deren gesetzlichem Auftrag übernommen werden müssen, noch dürfen dadurch Leistungen der Sozialhilfe und behördlichen Fürsorge ersetzt oder abgelöst werden. Die Ausführungsbestimmungen zur Vergabepraxis werden durch den Stiftungsrat genehmigt.