Bewertung Stiftung Vivendra
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Vivendra in Dielsdorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Vivendra
Die Stiftung bezweckt den Bau und den Betrieb von Wohnheimen, eines Schulheimes (heilpädagogische Sonderschule und Schulinternat) samt heilpädagogischem Kindergarten und Kinderkrippe, einer Tagesstätte sowie geschützten Werkstätten und Beschäftigungsmöglichkeiten in Dielsdorf und anderen Standorten für Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen und Wohnsitz im Kanton Zürich. Es können auch Menschen mit anderen Behinderungen aufgenommen werden. Die Stiftung ergreift hiezu alle notwendigen Massnahmen, im Besonderen solche zur Schulung, Förderung, Eingliederung und der dauernden Beschäftigung. Die Stiftung kann zur Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderung weitere Heime und andere Einrichtungen errichten und betreiben. Die Stiftung ergreift alle Massnahmen, um auch die Aufgaben des Familienersatzes für ältere Menschen mit Behinderung zu erfüllen. Die Stiftung ist ermächtigt, unter Wahrung der Priorität des Kantons Zürich auch Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen, die steuerrechtlich einen ausserkantonalen Wohnsitz haben. Der Stiftungsrat ist insbesondere ermächtigt, die für die Erreichung des Stiftungszwecks notwendigen Landkäufe zu tätigen und entsprechende Kauf- und Grundpfandverträge abzuschliessen. Die näheren Bestimmungen über die Durchführung des Stiftungszweckes beschliesst der Stiftungsrat; er erlässt hierüber ein Stiftungsreglement.