Bewertung Stiftung Solvita
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Solvita in Urdorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Solvita
Förderung, vorwiegend in der beruflichen Ausbildung und Eingliederung sowie der dauernden Beschäftigung behinderter Menschen, insbesondere Menschen mit geistiger und/oder psychischer Behinderung, die ihren Wohnsitz in den Bezirken Dietikon und Affoltern haben. Nach Bedarf und Möglichkeit soll behinderten Menschen vorübergehend oder dauernd auch ein Heim geboten werden. Die Stiftung betreibt Werkstätten und Wohnheime für behinderte Menschen in den Bezirken Dietikon und Affoltern sowie die Heilpädagogische Schule (HPS) Limmattal; sie kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern, dingliche Rechte einräumen, sowie alle kommerziellen, finanziellen und andere Tätigkeiten ausüben; sich auch an den Erstellungs- und Betriebskosten von Einrichtungen mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung anderer Rechtsträger beteiligen, sofern die Einrichtungen in den Bezirken Dietikon und Affoltern liegen oder Personen aus diesem Gebiet zugute kommen. Die Stiftung kann sich ausnahmsweise auch behinderter Menschen annehmen, die ausserhalb ihres örtlichen Tätigkeitsgebietes wohnen.