Bewertung PROMEA Pensionskasse
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für PROMEA Pensionskasse in Schlieren wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über PROMEA Pensionskasse
(1) Die PROMEA Pensionskasse bezweckt in der Form einer Gemeinschaftsstiftung die Durchführung der beruflichen Vorsorge nach BVG und seinen Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden derjenigen Firmen, die Mitglieder, Patronatsmitglieder und Gönner der AM Suisse sind, oder mit einem der genannten Mitstifter sozialpartnerschaftliche Verhältnisse unterhalten, oder deren Arbeitnehmende den Gesamtarbeitsverträgen der Mitstifter der PROMEA Pensionskasse unterstehen. Der PROMEA Pensionskasse können sich im weiteren zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge für ihre Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden auch die folgenden Organisationen oder Unternehmungen anschliessen: - Verbände, welche die PROMEA Pensionskasse als ihre Verbandskasse anerkennen; - Unternehmungen, welche bei der PROMEA Ausgleichskasse angegliedert sind; - weitere Unternehmen gemäss den Aufnahmekriterien der Stiftung; - Selbständigerwerbende, welche Mitglied einer Mitstifterin sind. (2) Die PROMEA Pensionskasse kann auch über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Allfällige Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, oder Arbeitslosigkeit, bleiben dem Ermessen des Stiftungsrates vorbehalten. (3) Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die PROMEA Pensionskasse Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teiles derselben abschliessen oder in solche bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.