Bewertung Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz)
Der Zweck der Stiftung besteht in der Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und Pensionierten der CREDIT SUISSE GROUP AG und der mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie deren Angehörige und Hinterlassene bei unverschuldeten Notlagen aufgrund von Krankheit, Unfall, Invalidität, Tod oder Arbeitslosigkeit, sowie die Ausrichtung von freiwilligen Teuerungszulagen an die Rentnerinnen und Rentner. Die Stiftung kann freiwillige Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, sowie freiwillige Einkaufsleistungen in die reglementarische Vorsorge der Arbeitnehmer erbringen. Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks Versicherungsverträge abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.