Bewertung Vorsorgestiftung des Kaufmännischen Verbandes Schweiz
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Vorsorgestiftung des Kaufmännischen Verbandes Schweiz in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Vorsorgestiftung des Kaufmännischen Verbandes Schweiz
Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmenden der Stifterin sowie deren Angehörigen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität, sowie in deren Unterstützung in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung können sich auch Institutionen oder Unternehmen anschliessen, welche mit der Stifterin wirtschaftlich oder finanziell verbunden sind. Die erworbenen Rechte der bisherigen Destinatäre dürfen dabei nicht geschmälert werden. Der Anschlussvertrag ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Der Stiftungsrat erlässt die Reglemente und Richtlinien über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Vorsorgereglement das Verhältnis zum Arbeitgeber, zu den versicherten Personen und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.