Bewertung Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV
Natürliche Personen: Die Stiftung hilft sowohl Personen von Mitgliedsfirmen des SBVV und Einzelmitgliedern als auch Ehemaligen, Lebensgefährten und direkten Nachkommen der genannten Personenkategorien in finanzieller Not. Die Mitgliedschaft entspricht den gültigen Statuten des SBVV. Subsidiär zu staatlichen Leistungen werden Notlagen abgedeckt, welche durch Alter, Arbeitslosigkeit, Invalidität, Krankheit, Unfall, Tod oder andere Ereignisse, welche finanzielle Schwierigkeiten verursachen, entstanden sind. Juristische Personen: Die Stiftung leistet wirtschaftliche Hilfe an juristische Personen, die Mitglied des SBVV sind, zur Finanzierung konkreter Massnahmen, um ausserordentliche wirtschaftliche Notlagen zu überbrücken. Nicht abgedeckt werden: a) allgemeiner schlechter wirtschaftlicher Geschäftsgang eines Unternehmens b) branchenübliche Geschäftsrisiken c) zu versichernde Leistungen/Schäden. Allgemeine Bestimmungen: Die Unterstützungsleistungen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. Es können auch Darlehen oder Bürgschaften gewährt werden. Es werden keine regelmässigen Zahlungen übernommen (bspw. Renten, Mieten, etc.). Der Stiftungsrat erlässt über die Stiftungsorganisation und die Durchführung des Stiftungszwecks ein oder mehrere Reglemente. Insbesondere sind die Einzelheiten bezüglich notwendiger Dauer der Anstellung in einer Mitgliedsfirma, bzw. Einzelmitgliedschaft im Verband zu regeln. Ebenso sind die Modalitäten bei Personen, welche aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden sind zu regeln. Solche Reglemente können vom Stiftungsrat jederzeit geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.