Bewertung Schaub Maler AG, Fürsorgefonds
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Schaub Maler AG, Fürsorgefonds in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Schaub Maler AG, Fürsorgefonds
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie der angeschlossenen Firmen und ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat. In die reglementarische Vorsorge für die Fälle Alter, Tod und Invalidität kann auch der Arbeitgeber einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Der Zweck umfasst auch die Äufnung der Arbeitgeberbeiträge- und Zuwendungen sowie deren Weiterleitung an andere Personalfürsorgeeinrichtungen, welche sich die Firma angeschlossen oder welche die Firma selbst errichtet hat. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende eintreten, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.