Bewertung Franz und Lina Hoeffleur-Geering Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Franz und Lina Hoeffleur-Geering Stiftung in Regensdorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Franz und Lina Hoeffleur-Geering Stiftung
Unterhalt der Liegenschaft Kat.-Nr. 5743/Seebach, Ausserdorfstrasse 24, 8052 Zürich, mit der Auflage, das Gebäude und den bestehenden Park im Zustand wie am Todestag des Stifters zu erhalten und fortbestehen zu lassen. Bauliche Änderungen im Innern des Gebäudes sind möglich. Ebenso sind äusserliche Veränderungen an dem Gebäude möglich, soweit dessen Charakter erhalten bleibt. Aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens ist der Unterhalt der gewidmeten Liegenschaft zu bezahlen, wobei der Stiftungsrat verpflichtet ist, jährlich angemessene Rückstellungen vorzunehmen, um diese Erhaltung sicherzustellen. Der aus den Erträgnissen verbleibende Nettobetrag soll den folgenden Institutionen zukommen: a) ein Drittel der reformierten Kirchgemeinde Seebach (Stadt Zürich), b) ein Drittel dem Alterswohnheim Grünhalde des Verein für Alters- und Pflegeheime in Zürich-Seebach, c) ein Drittel der Schweiz. Stiftung für das Alter. Der Stiftungsrat entscheidet endgültig über die für die Liegenschaft auszuführenden Unterhaltsarbeiten, die Höhe der hiefür vorzunehmenden Rückstellungen und die Höhe des Betrags, welcher an die unter a) bis c) genannten Destinatäre zu verteilen ist.