Bewertung Pensionskasse 2 der Credit Suisse Group (Schweiz)
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Pensionskasse 2 der Credit Suisse Group (Schweiz) in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Pensionskasse 2 der Credit Suisse Group (Schweiz)
Die Stiftung bezweckt in Ergänzung der Vorsorge der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) die zusätzliche Vorsorge im Sinne der Wahl von unterschiedlichen Anlagestrategien gemäss Artikel 1 e der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BW 2) zugunsten der Arbeitnehmer/innen der CREDIT SUISSE AG und der mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Firmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. im Einvernehmen mit der Firma kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit dieser Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Firmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Anschluss einer verbundenen Firma erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zum Zweck der beruflichen Vorsorge keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Arbeitgeber rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z. B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen).