Bewertung Avos-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Avos-Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Avos-Stiftung
Der Zweck der Stiftung besteht: a) in der subsidiären Vorsorge zugunsten ungenügend versorgter Mitarbeiter/-innen der Firma, welche die Voraussetzungen gemäss lit. b hienach erfüllen, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der subsidiären Unterstützung derselben oder ihrer unmündigen Nachkommen in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit. b) Destinatär/-innen der Stiftung sind aktive und ehemalige Mitarbeiter/-innen der Firma, welche folgende Voraussetzungen erfüllen: Aktive Mitarbeiter/-innen der Firma nach 12-jähriger hauptamtlicher Mitarbeit in der Firma. Kadermitglieder der Firma sind nach insgesamt 6 Jahren Betriebszugehörigkeit Destinatäre. Ehemalige Mitarbeiter/-innen sind nach ihrer Pensionierung bei der Firma nur Destinatäre, sofern die betreffenden Personen während mindestens 15 Jahren Mitarbeiter/-innen in der Firma waren. c) in der Verwaltung der Arbeitgeberreserve der Genossenschaft Ropress. Diese kann für Beitragszahlungen an die 2. Säule zur Entlastung der Firma, sowie zur Abfindung von Betriebsmitgliedern oder deren Angehörigen in Härtefällen (längerdauernde Krankheit, Todesfälle) verwendet werden. Der Stiftungszweck wird ausschliesslich durch die der Stiftung zur Verfügung stehenden eigenen Mittel, beziehungsweise unter Verwendung der Arbeitgeberreserve erfüllt. Die Stiftung kann zur Zweckerfüllung auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bzw. aller Betriebsmitglieder bestehen.