Bewertung Personalvorsorgestiftung der Kalaidos Bildungsgruppe Schweiz, Zürich
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Bewertung
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Die Konsumentenbewertung für Personalvorsorgestiftung der Kalaidos Bildungsgruppe Schweiz, Zürich in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Personalvorsorgestiftung der Kalaidos Bildungsgruppe Schweiz, Zürich
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma sowie weiterer angeschlossenen Unternehmungen der Kalaidos Bildungsgruppe Schweiz, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat. Durch Beschluss des Stiftungsrats kann jederzeit das Personal weiterer Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Unternehmungen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Beiträge der Arbeitgeber können aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgen dürfen ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen ausgerichtet werden, zu denen der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet ist oder die er als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichtet (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.).