Bewertung Stiftung Animals' Angels Schweiz
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Animals' Angels Schweiz in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Animals' Angels Schweiz
Die Stiftung setzt sich zum Ziel, Nutztiere zu begleiten, ihre Lebens-, Transport- und Schlachtbedingungen zu verbessern. Die Stiftung unterstützt Oeffentlichkeitsarbeit, die auf die Missstände im Tierschutz aufmerksam macht, insbesondere bei den Transport- und Schlachtbedingungen. Damit sollen der Erlass und die Durchsetzung von tiergerechten Verordnungen und Gesetzen gefördert werden. Die Stiftung unterstützt den Bau und den Unterhalt von Tierheimen und Gnadenhöfen, die geretteten Tieren eine Zufluchtstätte bieten. Die Stiftung kann Beiträge an anerkannte wohltätige Organisationen im In- und Ausland leisten. Die Stiftung bestimmt die Empfänger von Zuwendungen und deren Höhe von Fall zu Fall nach pflichtgemässem Ermessen in Anlehnung der jeweils verfügbaren Mittel. Die Stiftung nimmt ihre Tätigkeit sofort auf. Sie kann, zur Erreichung des Stiftungszweckes, neben dem Vermögensertrag auch das Vermögen selbst einsetzen. Die Zuwendungen erfolgen grundsätzlich à fonds perdu. Jeder Rückfall von Zuwendungen an die Stiftung oder an die Stifterin bleibt ausgeschlossen. Die Stiftung ist nicht nur in der Schweiz sondern auf der ganzen Welt tätig.