Bewertung See-Spital (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für See-Spital in Horgen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über See-Spital
Die Stiftung hat den Zweck, die gesetzlich vorgeschriebene Spitalversorgung in Einklang mit dem Gesundheitsgesetz sicherzustellen, insbesondere in den Gemeinden Adliswil, Hirzel, Horgen, Hütten, Kilchberg, Langnau am Albis, Oberrieden, Richterswil, Rüschlikon, Schönenberg, Thalwil und Wädenswil. Diese Sicherstellung der öffentlichen spitalmedizinischen Versorgung und des Rettungsdienstes erfolgt dabei im Einklang mit den übergeordneten Zielen, Konzepten und Leitideen für die Gemeinden im Bezirk Horgen. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben, halten, veräussern und zur Finanzierung belasten. Die Stiftung kann sodann alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung und Erreichung des Stiftungszweckes zu fördern oder zu erleichtern. Sie kann sich insbesondere an anderen Organisationen bzw. Unternehmen beteiligen und solche gründen, erwerben, pachten, finanzieren oder mit solchen fusionieren. Diese Tätigkeiten sind zulässig, sofern der Stiftung daraus keine übermässigen Risiken erwachsen. Die Stiftung ist überdies ermächtigt, einzelne Aufgaben juristisch zu verselbständigen oder sie in Zusammenarbeit mit Dritten zu erfüllen und entsprechend vertraglich zu regeln.









