Bewertung Margaretha und Werner Ehrat-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Margaretha und Werner Ehrat-Stiftung in Winterthur wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Margaretha und Werner Ehrat-Stiftung
Der Hauptzweck der Stiftung besteht in der Unterstützung von in Winterthur wohnhaften Schweizerbürgern und Schweizerbürgerinnen, deren Angehörige sich in einer psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalt befinden und daher nicht oder nicht ganz in der Lage sind, für ein den Fähigkeiten angemessenes berufliches Fortkommen ihrer Schutzbefohlenen aufzukommen. Kann der Hauptzweck nicht erreicht werden, kann die Stiftung allgemeine soziale, wohltätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Hierüber entscheidet der Stiftungsrat. Die Stiftung kann jährlich die Erträgnisse des Stiftungsvermögens einsetzen. Zusätzlich kann für den Hauptzweck ein Teil des Stiftungskapitals verwendet werden. Die zur Verwendung gelangenden Stiftungsmittel dürfen zusammen maximal 5 % des Stiftungskapitals ausmachen. Die Mittel dürfen aber nicht ausgerichtet werden an Empfänger, deren Bedürftigkeit oder wenn ihr Verwendungszweck irgendwie im Zusammenhang steht mit Drogensucht, Alkoholismus oder Straftaten.