Bewertung NGF - Nationaler Garantiefonds Schweiz
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für NGF - Nationaler Garantiefonds Schweiz in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über NGF - Nationaler Garantiefonds Schweiz
Der Verein nimmt die in den Artikeln 76 und 76b Strassenverkehrsgesetz (SVG) genannten gesetzlichen Aufgaben, wahr. Er bildet und betreibt für seine Mitglieder nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und den zugehörigen Ausführungsverordnungen den vom Gesetzgeber vorgesehenen Nationalen Garantiefonds. Im Einvernehmen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden übernimmt der NGF weitere, dem Verkehrsopferschutz dienende Aufgaben. Dazu gehören insbesondere die Wahrung der Interessen schweizerischer Verkehrsteilnehmer und Versicherer gegenüber ausländischen oder internationalen Organisationen, die analoge Zwecke verfolgen; der Besucherschutz; die Information interessierter Kreise über Fragen aus seinem Tätigkeitsgebiet. Zur Erfüllung seines Zwecks kann der NGF mit ausländischen Garantiefonds sowie mit ausländischen Stellen, die gleichartige Aufgaben wahrnehmen, Vereinbarungen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs und über den Schutz von Verkehrsopfern im grenzüberschreitenden Verkehr abschliessen; kann der NGF internationalen Vereinigungen beitreten; kann der NGF Reglemente erlassen und mit Dritten Verträge schliessen.