Bewertung PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein
Der Verein ist eine gesamtschweizerische berufsverbandsunabhängige Selbstregulierungsorganisation gestützt auf Art. 24 des Schweizerischen Geldwäschereigesetzes (GwG) zum Zwecke der Erfüllung der in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben. Er nimmt gegenüber den als Mitgliedern angeschlossenen Finanzintermediären die gesetzlichen Aufsichts- und Überwachungspflichten wahr und untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (Art. 18 GwG). Im Weiteren ist der Verein eine Registrierungsstelle im Sinne von Art. 31 FIDLEG und stellt die Führung eines Beraterregisters sicher. Die Organisation der Registrierungsstelle sowie die für die eingetragenen Kundenberater sich ergebenden Pflichten sind in separaten Organisations-, Eintragungs- und Gebührenreglementen definiert. Der Verein verpflichtet seine Mitglieder zu rechtlich wie ethisch einwandfreien Finanzdienstleistungen von hoher Qualität und setzt mit den Mitteln Schulung, Weisungen, Revisionen und dem verbandsinternen Sanktionswesen die permanente Einhaltung der Bestimmungen des GwG durch seine Mitglieder durch. Er kann mit Bewilligung der FINMA Standesregeln für Vermögensverwalter erlassen und deren Einhaltung gegenüber denjenigen Mitgliedern durchsetzen, die sich den Standesregeln unterstellt haben. Der Verein sammelt und verwaltet die vom Gesetz vorgesehenen Daten betreffend seine Mitglieder und seine eigene Tätigkeit, führt die Prüfungen zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch und erstattet die notwendigen Meldungen nach GwG und den Weisungen der FINMA.