Bewertung Association du Lycée Français International de Zurich
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Association du Lycée Français International de Zurich in Dübendorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Association du Lycée Français International de Zurich
(a) Die Association verfolgt einen kulturellen und keinen wirtschaftlichen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Ihre Gremien nach Artikel 7a) erfüllen ihre Aufgaben mit Ausnahme des Revisionsgremiums, das sich aus externen professionellen Prüfern zusammensetzt, ehrenamtlich. (b) Die Association ist apolitisch und nicht konfessionell. Sie verschreibt sich den nachstehenden Zielen: (1) Gewährleistung der materiellen und finanziellen Verwaltung der Schule unter ihrer Verantwortung mit der Bezeichnung «Lycée Français lnternational Marie Curie de Zurich» oder in der Abkürzung «Lycée Français International de Zurich» (im Weiteren: der «LFIZ») unter ihrer Verantwortung und die Sicherstellung der Finanzierung, Verwaltung und Entwicklung der schulischen und ausserschulischen Aktivitäten des LFIZ; (2) dem Erwerb, dem Bau, der Instandhaltung, der Mietung und der Verwaltung von Grundeigentum oder Liegenschaften, die ihren Mitgliedern kollektiv zur Verfügung gestellt werden; (3) die Förderung einer qualitätsvollen schulischen Bildung zugunsten der Schüler des LFIZ, die Unterstützung insbesondere der Zulassungsregeln durch den LFIZ, die es ihm ermöglichen, in Übereinstimmung mit den Programmen und der Organisation des französischen Bildungssystems als französische Bildungseinrichtung anerkannt zu werden, und die Verbreitung der französischen Sprache und Kultur in Einhaltung der örtlichen Auflagen, die ggf. von den zuständigen Behörden des Kantons Zürich aus Sicht der schulischen Programme vorgeschrieben werden, und unbeschadet der Möglichkeit, Bildungsangebote zu unterbreiten, die sich von den üblicherweise in einer zugelassenen Bildungseinrichtung unterbreiteten Angeboten unterscheiden; (4) Förderung des Zugangs der Schüler des LFIZ zu den Universitäten und Hochschuleinrichtungen ihrer Wahl, ganz gleich, in welchem Land; (5) Gewährleistung der materiellen und finanziellen Verwaltung und Förderung ergänzender Leistungen wie ausserschulische Aktivitäten, Kinderhort, Kantine, Transport und alle sonstigen Leistungen in Verbindung mit den Kernaufgaben der Schule; (6) Übernahme der Verwaltung anderer Kultur-, Sport- oder Bildungsvereine, sofern sich die Gelegenheit bietet und dies die Weiterführung der Interessen und Ziele des LFIZ fördert; in diesem Fall wird ein derartiger Beschluss der Mitgliederversammlung im Vorfeld zur Billigung vorgelegt; (7) Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die mit der ALFIZ ein gemeinsames oder vergleichbares Ziel verfolgen, oder mit anderen schulischen Einrichtungen. (c) Die Association vertritt ihre Interessen und die des LFIZ insbesondere bei den französischen und schweizerischen Behörden.