Bewertung Sparcassa 1816 Genossenschaft
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Bewertung
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Über Sparcassa 1816 Genossenschaft
Die Genossenschaft bezweckt den Betrieb einer Bank, vornehmlich im Bereich des Kredit- und Wertschriftengeschäftes. Die Geschäftstätigkeit der Bank umfasst sämtliche mit diesem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängenden Dienstleistungen sowie Geschäfte, die diesen Zweck zu fördern geeignet sind, insbesondere Entgegennahme von Geldern in allen banküblichen Formen; Gewährung von Krediten in allen banküblichen Formen mit und ohne Deckung; Abgabe von Bürgschaften, Kautionen und Garantien; An- und Verkauf von Wertpapieren und Wertrechten, Devisen, ausländischen Banknoten und Edelmetallen für eigene und fremde Rechnung; Übernahme und Platzierung von Wertpapieren in- und ausländischer Emittenten; Anlageberatung und Vermögensverwaltung; Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und Wertgegenständen sowie Vermietung von Schrankfächern; Mitwirkung bei der Errichtung und Verwaltung von Anlagefonds; Durchführung von Treuhandgeschäften; Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Durchführung des Akkreditiv- und Inkassogeschäftes; Ausstellung von Checks und Kreditbriefen. Die Genossenschaft kann im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes im In- und Ausland Grundstücke erwerben, überbauen, belasten und veräussern und sich an anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen und übernehmen. Der Geschäftskreis erstreckt sich im bilanzwirksamen Aktivgeschäft vorwiegend auf den Kanton Zürich und die angrenzenden Gebiete der Kantone Aargau, Zug und Schwyz. In begrenztem Umfang können Kreditgeschäfte auch in der übrigen Schweiz gegen bankübliche Sicherheiten in der übrigen Schweiz, gegen in der Schweiz leicht verwertbare, bankübliche Sicherheiten auch in Mitgliedstaaten der OECD getätigt werden. Im Weiteren sind zulässig, das Führen von Korrespondenzkonti bei erstklassigen ausländischen Banken, Anlagen in kotierten Wertpapieren erstklassiger ausländischer Schuldner. Alle übrigen Dienstleistungen können, sofern die Gesellschaft über die notwendigen organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen verfügt, ohne örtliche Einschränkungen erbracht werden. Das Geschäfts- und Organisationsreglement regelt die Einzelheiten. Die Genossenschaft erfüllt ihren Zweck unter anderem im Rahmen der Clientis Gruppe, die von den Aktionären der Clientis AG und dieser selbst gebildet wird und ein Vertragskonzern gemäss Art. 4 Abs. 3 der Verordnung über die Banken und Sparkassen (BankV) vom 17. Mai 1972 ist. Die Clientis AG garantiert die Verpflichtungen der Genossenschaft und kann ihr zur Erreichung des Zwecks des Vertragskonzerns Weisungen erteilen. Gemäss diesem Vertrag kann die Genossenschaft verpflichtet werden, der Clientis AG finanzielle Leistungen zu erbringen.









