Bewertung Pensionskasse SHP
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Pensionskasse SHP in Dietikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Pensionskasse SHP
1 Die SHP bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Personen, welche direkt im Gesundheitswesen tätig sind oder indirekt mit dem Gesundheitswesen einen wesentlichen Umsatz tätigen, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Selbständigerwerbende und Mitglieder von Berufsverbänden, die mit dem Gesundheitswesen verbunden sind, wie auch Gemeinden, soziale wie kirchliche Einrichtungen können sich der SHP anschliessen. Der Anschluss eines Mitgliedes erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die SHP kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. 2 Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der SHP. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre jederzeit geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen werden der Aufsichtsbehörde eingereicht. 3 Zur Erreichung ihres Zweckes kann die SHP Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.