Bewertung Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG
Die Genossenschaft nimmt Leistungsschutzrechte ihrer Mitglieder und Auftraggeber gegenüber Nutzern und Dritten wahr, soweit diese nicht nach Bundesrecht durch eine konzessionierte Verwertungsgesellschaft wahrzunehmen sind. Die Genossenschaft kann mit Künstlerorganisationen im In- und Ausland Gegenseitigkeitsverträge über die gegenseitige Wahrnehmung von Rechten abschliessen. Die Genossenschaft kann im Auftrag ihrer Mitglieder Mitgliedschaftsrechte der ausübenden Künstler und Künstlerinnen in den schweizerischen konzessionierten Verwertungsgesellschaften wahrnehmen. Die Genossenschaft kann im Auftrage der schweizerischen Verwertungsgesellschaften auch Aufgaben im Bereiche der Dokumentation von Rechten, der Verteilung von Verwertungserlösen an die ausübenden Künstler und Künstlerinnen sowie weitere Dienstleistungen für ausübende Künstlerinnen und Künstler unabhängig von einer Mitgliedschaft bei der Genossenschaft übernehmen. Die Genossenschaft kann in Zusammenarbeit und in Absprache mit anderen Künstlerorganisationen gesamtschweizerische Interessen der ausübenden Künstlerinnen und Künstler wahrnehmen. Die Genossenschaft kann die schweizerische und internationale Öffentlichkeit über das Kulturschaffen ihrer Mitglieder informieren und dafür geeignete Publikationsmittel einrichten und unterhalten. Die Genossenschaft kann im Inland Niederlassungen und Zweigstellen errichten sowie Liegenschaften erwerben, welche dem Genossenschaftszweck dienen.









