Bewertung Baugenossenschaft Zurlinden
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Baugenossenschaft Zurlinden in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Baugenossenschaft Zurlinden
Die Genossenschaft ist eine Unternehmergenossenschaft. Sie bezweckt, in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Mitglieder guten und preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, zu erhalten, zu erneuern und zu vermieten, dies insbesondere gemäss den Bestimmungen der Stadt Zürich und des Kantons Zürich, wie auch anderer Gemeinwesen und Förderorganisationen über die gemeinnützige Wohnförderung. Die Genossenschaft ist bestrebt, möglichst ökologisch, energie- und ressourcenschonend und mit ansprechender Architektur zu bauen und sinnvoll durchmischten Wohnraum für alle Bevölkerungskreise und Bedürfnisse anzubieten. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig, politisch sowie konfessionell neutral, nicht gewinnstrebig und nicht spekulativ. Die Genossenschaft kann Räumlichkeiten für gewerbliche und andere Nutzungen anbieten, die nicht den Bestimmungen über die gemeinnützige Wohnförderung und den Einschränkungen über Kostenmiete und Spekulationsentzug gemäss diesen Statuten unterstehen. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte tätigen, welche mit dem Genossenschaftszweck in Zusammenhang stehen oder ihn fördern. Sie kann bei Bedarf Zweigniederlassungen, Agenturen und Tochtergesellschaften errichten sowie Beteiligungen an anderen Unternehmungen erwerben, verwalten und veräussern oder sich mit solchen zusammenschliessen. Sie kann Grundstücke und Liegenschaften in der Schweiz erwerben, überbauen, belasten, verwalten, mieten, vermieten, nutzen und veräussern sowie Patente, Lizenzen und anderes geistiges Eigentum erwerben, nutzen, verkaufen, belasten und verwerten. Im Sinne eines Nebenzwecks, welcher den Hauptzweck der Genossenschaft fördern soll, kann die Genossenschaft Energieerzeugungs-, Wasser-/Abwasseraufbereitungs- oder andere Infrastrukturanlagen erstellen, erwerben, veräussern und betreiben und mit Energie, Wasser oder anderen Infrastrukturgütern handeln oder andere Infrastrukturdienstleistungen anbieten. Die Genossenschaft ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsvereinbarungen mit Mitgliedern, mit Beteiligungen oder mit Dritten einzugehen, Anleihen zu begeben sowie Mitgliedern, Beteiligungen oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren. Die Genossenschaft kann Mitglied von Organisationen und Verbänden werden.