Bewertung Baugenossenschaft Thalegg, Adliswil
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Baugenossenschaft Thalegg, Adliswil in Adliswil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Baugenossenschaft Thalegg, Adliswil
Bezweckt, ihren Mitgliedern preiswerte und qualitativ gute Wohnungen zu verschaffen und diese dauernd der Spekulation zu entziehen; dieser Zweck kann erreicht werden durch: Erwerb von Bauland und Baurechten; Erstellen von Wohnhäusern; Erwerb bestehender Liegenschaften; Miete von Liegenschaften; zweckentsprechenden Unterhalt und Erneuerung der Liegenschaften; Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen; die Mitgliedschaft bei Dachorganisationen gemeinnütziger Genossenschaften; Verkauf von Wohnungen, Grundstücken oder Liegenschaften; beim Verkauf von Grundeigentum sorgt die Genossenschaft dafür, dass der Erwerber keine Spekulationsgeschäfte vornehmen kann; zu diesem Zweck kann sie Vorkaufs-, Kaufs- und Mitspracherechte vorbehalten.