Bewertung Baugenossenschaft Geiselweid Winterthur
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Baugenossenschaft Geiselweid Winterthur in Winterthur wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Baugenossenschaft Geiselweid Winterthur
Die Genossenschaft bezweckt, gesunde und preiswerte Wohnungen zu schaffen, zu unterhalten und zu verwalten. Ihr Zweck sucht sie zu erreichen durch: a. Erwerb und Verkauf von geeignetem Bauland zu Eigentum oder zu Baurecht der Genossenschaft; b. Bau oder Erwerb und Verkauf von zweckmässigen Wohnhäusern, Eigentumswohnungen und Vermietung von Wohnungen zu möglichst günstigen Mietzinsen; c. Unterstützung der Bestrebungen zur Hebung der Wohnverhältnisse der Bevölkerung, insbesondere die Förderung einer planmässigen Boden- und Siedlungspolitik; d. Verbindung mit zweckverwandten Organisationen, sofern dies den Interessen der Genossenschaften förderlich ist. Jede Art von Spekulation mit Boden und Häusern ist ausgeschlossen.