Bewertung BPCS BUELACH PRIVATE CLIENTS SERVICES AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für BPCS BUELACH PRIVATE CLIENTS SERVICES AG in Bülach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über BPCS BUELACH PRIVATE CLIENTS SERVICES AG
Die Gesellschaft bezweckt die Tätigkeit als Vermögensverwalter gemäss FIDLEG/FINIG. Darüber hinaus die umfassende Beratung in allen finanziellen Angelegenheiten (Steuerberatung, Vorsorgeplanung etc.). Die Gesellschaft kann als Vermittlerin und Koordinatorin zwischen Parteien auftreten, insbesondere im Finanzdienstleistungs- und Finanzbereich. Die Gesellschaft kann Willensvollstreckungsmandate ausführen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, soweit damit keine bewilligungspflichtige Tätigkeit nach dem Bankengesetz, als Fondsleitung oder als Wertpapierhaus im Sinne des FINIG verbunden ist. Ferner kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen und Liegenschaften kaufen oder verkaufen.