Bewertung WOHNBAUGENOSSENSCHAFT ZUGERLAND
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für WOHNBAUGENOSSENSCHAFT ZUGERLAND in Baar wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über WOHNBAUGENOSSENSCHAFT ZUGERLAND
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck im Sinne des preisgünstigen Wohnungsbaus für ihre Mitglieder unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist nachhaltig, gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft erstellt, vermietet und verkauft preisgünstige Wohnungen in erster Linie an ihre Mitglieder. Sie kann zu diesem Zweck Grundstücke erwerben, belasten und veräussern sowie Verträge für Land im Baurecht abschliessen. Im Speziellen wird Wohnraum für ortsansässige Familien angestrebt zu realisieren. Weitere Priorität hat die Schaffung von Wohnraum für ortsansässige Personen im Alter ab 60. Grundsätzlich soll der Wohnraum dabei Personen mit geringen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zur Verfügung gestellt werden. Die Genossenschaft hält ihre Gebäude in gutem baulichem Zustand und erneuert sie periodisch. Sie kann auf ihren Liegenschaften einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bzw. eine Rückvergütung zum Eigenverbrauch (REV) bilden und in diesem Umfang auch Strom produzieren und verkaufen. Wohnraum und Zahl der Benutzer sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmungen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und die Mitgliedschaft bei Dachorganisationen gemeinnütziger Baugenossenschaften erwerben. Bei Verkauf von Grundstücken sorgt die Genossenschaft dafür, dass die Käuferschaft keine Spekulationsgeschäfte vornehmen kann. Zum Ausschluss der Spekulation kann sie sich Mitspracherechte im Sinne der eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetzgebung sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse, Vorkaufsrechte und dergleichen vorbehalten.