Bewertung Robert und Rosa Pulfer-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Robert und Rosa Pulfer-Stiftung in Ittigen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Robert und Rosa Pulfer-Stiftung
Der Ertrag aus dem der Stiftung gewidmeten Vermögen soll wie folgt verwendet werden: durch Beihilfen an den Lebensunterhalt Betagter sowie geistig oder körperlich behinderter Einwohner der Gemeinde Ittigen, um diesen ein eigenständiges Leben zu ermöglichen; durch Beiträge an gemeinnützige Institutionen für körperlich und geistig behinderte Invalide, mit Sitz im Kanton Bern; durch Stipendien an Jugendliche für berufliche Ausbildungen, sofern die Eltern oder ein Elternteil mindestens während fünf Jahre in der Gemeinde Ittigen wohnhaft gewesen sind; unterstützt können auch Ausbildungsstätten für Jugendliche in der Gemeinde Ittigen werden; durch Beiträge an Bauvorhaben von Alters- und Pflegeheimen in der Gemeinde Ittigen, sofern von der öffentlichen Hand keine solchen erhältlich sind, wobei im Einzelfall das Stiftungsvermögen in angemessenem Umfang angetastet werden kann, welches jedoch bis zur nächsten Antastung aus den Erträgnissen wider geäufnet werden muss; durch Beiträge an Institutionen in der Schweiz, die die Erforschung und Heilung von Augenkrankheiten zum Zweck haben; durch Beiträge an Institutionen der Gemeinde Ittigen oder der Region, die einen sozialen Charakter haben.