Bewertung Walter Kaufmann Stiftung
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Walter Kaufmann Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Walter Kaufmann Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Ausrichtung von Beiträgen an kirchliche, kulturelle, gemeinnützige, sportliche und wohltätige Institutionen in der Gemeinde Rümlang; zur Förderung der einheimischen Dorfkultur, Rümlang; an die Gemeindekrankenpflege und an die Mütterberatung in Rümlang; an Einrichtungen für die alten Dorfbewohner von Rümlang, wie Alterswohnungen etc. In Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen kann auch die Direkthilfe an bedürftige Personen erfolgen, sofern diese mindestens 3 Jahre in Rümlang wohnhaft sind. Es sollen keine Leistungen für Zwecke erfolgen, die ansonsten vom staatlichen Sozialwesen oder von der Gemeinde übernommen werden müssten. Bei besonderen Ereignissen wie Unwetterkatastrophen usw. können auch an Institutionen oder Personen ausserhalb der Gemeinde Rümlang aber innerhalb der Schweiz finanzielle Unterstützungen ausgerichtet werden. Die Stiftung verfolgt öffentliche bzw. gemeinnützige Zwecke primär im Interesse der Allgemeinheit der Gemeinde Rümlang. Sie verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke und erbringt insbesondere keine Leistungen an die Angehörigen des Stifters. Im Übrigen entscheidet der Stiftungsrat im Rahmen der Bestimmungen dieses Statuts selbstständig und endgültig nach pflichtgemässem Ermessen über die Ausrichtung von Zuwendungen und erlässt allenfalls im Reglement entsprechende Ausführungsbestimmungen. Den Destinatären stehen keine klagbaren Ansprüche gegen die Stiftung zu.