Bewertung Schweizerisches Nationalmuseum (SNM)
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Schweizerisches Nationalmuseum (SNM) in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Schweizerisches Nationalmuseum (SNM)
Das SNM besteht laut Art. 6 MSG aus: dem Landesmuseum Zürich, dem Schloss Prangins, dem Forum der Schweizer Geschichte Schwyz und dem Sammlungszentrum Affoltern am Albis. Das SNM hat gemäss Art. 4 MSG folgende Aufgaben: Es pflegt in Zusammenarbeit mit anderen Museen und Sammlungen in der Schweiz das materielle und immaterielle Gedächtnis des Landes; es entwickelt Sammlungskonzepte und stimmt diese untereinander sowie mit anderen Museen und Sammlungen in der Schweiz ab; es betreibt Objektforschung; es vermittelt der Bevölkerung Themen zur Gesellschaft, Kulturen und Identität der Schweiz, insbesondere durch Ausstellungen und Veröffentlichungen; es ermöglicht den Zugang des Publikums zur Kultur; es bietet anderen Museen und Sammlungen in der Schweiz seine Dienstleistungen an; es fördert die Ausbildung im Bereich der Museologie. Zu den Aufgaben gehören nach Art. 7 MSG insbesondere: die Darstellung der Geschichte der Schweiz; die Auseinandersetzung mit der Identität der Schweiz; die Beratung und fachliche Unterstützung anderer Museen und Sammlungen in der Schweiz. Das SNM kann laut Art. 8 MSG gewerbliche Leistungen für Dritte erbringen und diesen Rechte verleihen, wenn dies in einem engen Zusammenhang mit seinen Aufgaben steht und deren Erfüllung nicht beeinträchtigt. Es kann insbesondere: Dienstleistungen für Museen und ähnliche Institutionen erbringen; Nebenbetriebe führen oder durch Dritte führen lassen; Dritten Kulturgüter, Gebäude oder Liegenschaften zur Verfügung stellen oder daran Rechte einräumen.