Bewertung Heyning-Roelli Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Heyning-Roelli Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Heyning-Roelli Stiftung
Die Stiftung bezweckt, mittellosen Studenten/Studentinnen oder Postgraduates von anerkannten Hochschulen Reisen zu ermöglichen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Aus- oder Fortbildung notwendig oder nützlich sind. Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Lage sein, ihrer Bewerbung eine Empfehlung des Lehrers oder der Lehrerin bzw. des Professors oder der Professorin für die konkrete im Zusammenhang mit der Aus- oder Fortbildung stehende Reise beizulegen und glaubhaft zu machen, dass sie nicht in der Lage sind, die entsprechenden Reise- und Aufenthaltskosten selber zu finanzieren. Die Stiftung ist darauf bedacht, dass ca. 40 - 50% der ausgerichteten Beiträge für Reisen von Schweizer Bewerbern ins Ausland und der Rest von ca. 50% von ausländischen Bewerbern in die Schweiz verwendet werden. Die Stiftung kann solche Leistungen aus eigenen Mitteln erbringen oder Geld von Gönnern der Stiftung verwenden. Die Stiftung kann dabei auch Auflagen oder Bedingungen solcher Gönner akzeptieren, sofern deren Erfüllung nicht dem Stiftungszweck zuwider laufen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, ist nicht gewinnorientiert und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Die Stiftung kann alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die der Erfüllung des Stiftungszweck direkt oder indirekt dienen. Insbesondere kann und darf sie Destinatäre dazu ermuntern, der Stiftung die erhaltenen Zuwendungen zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuerstatten. Die Stiftung ist nicht verpflichtet, jährlich Zuwendungen zu machen.