Bewertung LGT Venture Philanthropy Foundation Switzerland
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für LGT Venture Philanthropy Foundation Switzerland in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über LGT Venture Philanthropy Foundation Switzerland
Zweck der Stiftung ist die Steigerung der nachhaltigen Lebensqualität und die Schaffung von mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten von minderprivilegierten Mitmenschen, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dies soll vor allem durch die Unterstützung von Personen direkt, von Organisationen oder Projekten erfolgen, a) die zur Linderung des menschlichen Leides beitragen, b) die (Aus-) Bildungsmöglichkeiten für Menschen schaffen, die wenig Zugang und Möglichkeiten haben, ein qualitativ zukunftsträchtiges Bildungsangebot in Anspruch zu nehmen, c) die für minderprivilegierte Mitmenschen Möglichkeiten schaffen, sich einen nachhaltigen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, d) die den Umwelt- und Naturschutz fördern oder einen Beitrag zu gesunden Ökosystemen leisten. Die Stiftung ist befugt, alle Geschäfte abzuschliessen, die dem Zweck der Stiftung dienen können. In diesem Rahmen ist auch die Veräusserung oder Belastung des Stiftungsvermögens sowie die nicht gewerbsmässige Gewährung von Darlehen und Krediten zulässig. Die Stiftung kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen, dass sie im Rahmen des Zulässigen ihre Mittel an andere Körperschaften oder Anstalten mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung weitergibt oder Mittel für andere in- und ausländische Körperschaften oder Anstalten mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung beschafft. Die Stiftung hat ausschliesslich gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei kommerziellen Erwerbszwecke oder Gewinnabsichten.









