Bewertung Katharina und Karl von Rickenbach-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Katharina und Karl von Rickenbach-Stiftung in Steinen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Katharina und Karl von Rickenbach-Stiftung
Die Stiftung bezweckt in der Nähe des Dorfzentrums der Gemeinde Steinen, insbesondere auf den Liegenschaften GB 474 und GB 1322 altersgerecht konzipierten Miet- und Eigentumswohnraum für Menschen im fortgeschrittenen Alter zu schaffen und den Mietwohnraum auch zu unterhalten; kann bei Bedarf Dienstleistungen erbringen; der zu erstellende Wohnraum versteht sich als Ergänzung zum bestehenden Alters- und Pflegezentrum Au, Steinen; wo möglich ist eine Zusammenarbeit zwischen der Stiftung und dem Alters- und Pflegezentrum Au anzustreben; hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt mit der Vermietung von preisgünstigen Alterswohnungen keine Gewinnabsicht; Gewinn aus dem Verkauf von Baulandparzellen sowie aus einem möglichen Verkauf von Maximal einem Drittel der Wohnungen dient vollständig der Vergünstigung von Alters-Mietwohnungen.