Bewertung Stiftung Flohmarkt für Behinderte
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Flohmarkt für Behinderte in Reinach (BL) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Flohmarkt für Behinderte
Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz, bei denen eine körperliche Beeinträchtigung im Vordergrund steht. Sie setzt sich dafür ein, dass die von einer Behinderung betroffenen Menschen direkt oder indirekt Hilfe erhalten, die ihre Nachteile mildert, ihre autonome Lebensführung fördert und ihre Selbständigkeit stärkt. Um diesen Zweck zu erreichen, kann die Stiftung insbesondere das Wohn- und Bürozentrum für Körperbehinderte (WBZ) und weitere Institutionen in der Schweiz unterstützen, die nachweislich einen Beitrag zur Verwirklichung des Stiftungszweckes leisten sowie Unterstützungsleistungen an die behinderten Mitarbeiter und Bewohner des WBZ in Reinach ausrichten, um deren behinderungsbedingten Nachteile zu mildern. Den Destinatären steht kein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Leistungen zu. Die Stiftung verfolgt keine Selbsthilfe- und Erwerbszwecke. Der Stifter behält sich eine Änderung des Stiftungszweckes im Sinne von Art. 86a ZGB vor.