Bewertung ALG Aerospace Logistics Group Association
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für ALG Aerospace Logistics Group Association in Allschwil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über ALG Aerospace Logistics Group Association
Der Verein bezweckt den Zusammenschluss und die Vertretung von Transportunternehmungen aus dem Bereich Aerospace Logistics, Handel und Dienstleistung auf nationaler und internationaler Ebene zur gemeinsamen Wahrung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder in wirtschafts- und politischer Hinsicht. Der Verein bezweckt ebenso die generelle Unterstützung und Förderung der Transportunternehmen im Bereich Aerospace Logistics. Der Verein fördert die Kontaktpflege und Solidarität unter den Mitgliedern. Der Verein bezweckt die Vor- und Fürsorge gegen die wirtschaftlichen folgen von Alter, Invalidität, Tod, sowie die Unterstützung der Mitarbeitenden der Firmenmitglieder oder ihrer Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit. Der Verein kann ferner Massnahmen unterstützen, die der Vermeidung von Arbeitslosigkeit der Mitarbeitenden der Firmenmitglieder dienen. In dieser Zwecksetzung eingeschlossen sind auch Mitarbeitende von Tochterfirmen, die von den Firmenmitgliedern massgebend beherrscht werden.