Bewertung Stiftung zum Palmzweig
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung zum Palmzweig in Meilen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung zum Palmzweig
Die Stiftung bezweckt auf gemeinnütziger Grundlage die Förderung und Unterstützung von Personen oder gemeinnützigen Institutionen in diakonischem und der Schöpfung gemässem Sinne. Die Stiftung kann dabei von sich aus tätig werden oder andere Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung namentlich auf christlicher Grundlage unterstützen. Sie verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Der Zweck kann insbesondere erreicht werden durch a) direkte oder indirekte Hilfeleistungen an Personen, die (1) krank oder behindert, (2) in materieller, persönlicher oder seelischer Not oder (3) Opfer von Katastrophen, sozialen Missständen, Verfolgungen usw. sind, b) Unterstützung und Förderung einschliesslich Betreuung von Kindern und Jugendlichen, betagten Personen, Familien sowie Alleinstehenden, c) Unterstützung und Förderung von Anliegen zur Erhaltung der Schöpfung bzw. von Natur, Umwelt, Landschaft, Kulturgut usw., d) Unterstützung und Förderung von Einrichtungen, Anlässen oder Personen, die im Rahmen der Zweckbestimmung gemäss Abs. 1 und 2 Grundlagenarbeit leisten oder in der Öffentlichkeit auf solche Anliegen aufmerksam machen. Soweit keine Regelung besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Leistungen der Stiftung im Rahmen des Stiftungszweckes.