Bewertung Finanzkontrolle des Kantons Bern
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Finanzkontrolle des Kantons Bern in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Finanzkontrolle des Kantons Bern
Die Finanzkontrolle gewährleistet die unabhängige Prüfung der Haushalts- und Rechnungsführung der Behörden, der Verwaltung und der Anstalten des Kantons. Die Finanzkontrolle übt ihre Tätigkeit nach den Bestimmungen des Finanzkontrollgesetzes und nach anerkannten Revisionsgrundsätzen aus. Die Finanzkontrolle prüft die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung und der Rechnungslegung, die Rechtmässigkeit, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, die Zweckmässigkeit sowie die Wirksamkeit der Haushaltsführung. Der Aufsicht der Finanzkontrolle unterliegen die kantonale Verwaltung, die Gerichtsbehörden, die kantonalen Anstalten, sofern die besondere Gesetzgebung keine andere Bestimmung enthält, Organisationen und Personen ausserhalb der kantonalen Verwaltung, denen der Kanton öffentliche Aufgaben übertragen hat, Organisationen und Personen, die kantonale Leistungen empfangen. Die Finanzkontrolle nimmt Sonderprüfungen vor als Revisionsstelle bei Organisationen, soweit ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.









