Bewertung Hans und Wilma Stutz Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Hans und Wilma Stutz Stiftung in Herisau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Hans und Wilma Stutz Stiftung
De Stiftung bezweckt: a) Linderung menschlicher Not als Folge von Armut, Krankheit, Alter, Gebrechlichkeit und dergleichen b) Förderung kultureller Belange wie Kunst, Musik, Literatur und dergleichen c) Förderung der Aus- und Weiterbildung schweizerischer und ausländischer Jugendlicher bis zum 25. Altersjahr in der Schweiz und schweizerischer Jugendlicher im Ausland sowie Unterstützung von Bildung und Wissenschaft in der Schweiz und im Ausland d) Unterstützung von gemeinnützigen Institutionen im In- und Ausland, welche die Ursachen von Krankeiten erforschen und die Folgen von Krankheiten lindern. Der Tätigkeitsbereich der Stiftung beschränkt sich in der Regel auf die Schweiz. Der Stiftungsrat ist ermächtigt, die Wirkungen der Stiftung in besonderen Fällen auch im Ausland zu entfalten.