Bewertung Swissmem (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Swissmem in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Swissmem
Swissmem ist ein Industrieverband. Sie vereinigt Unternehmen der schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie und angrenzender Branchen einschliesslich Zuliefer-, Engineering- und Dienstleistungsfirmen. Swissmem vertritt die Interessen der schweizerischen Industrie in wirtschaftspolitischen Belangen gegenüber Behörden, Verbänden und Öffentlichkeit. Sie informiert über deren Anliegen und erbringt Dienstleistungen für ihre Mitglieder. Swissmem fördert die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Industrie, indem sie sich für langfristig günstige Voraussetzungen ihrer Tätigkeit und Entwicklung einsetzt und die Aus- und Weiterbildung fördert. Swissmem kann für Dritte Aufgaben erfüllen. Swissmem ist befugt, zur Wahrung der Interessen von Mitgliedern vor Gerichten und Behörden Klagen, Beschwerden und andere Rechtsbehelfe (inkl. Rechtsmittel) zu erheben. Der Entscheid zur Einleitung im Einzelfall trifft der Vorstand.