Bewertung Zeit AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Zeit AG in Oberkirch wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Zeit AG
Die Gesellschaft bezweckt die Erforschung, Entwicklung und den Vertrieb von Dienstleistungen zur ganzheitlichen Lösung von Zeitproblemen in Organisation insbesondere im Bereich Zeitbewirtschaftung. Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen in der Umsetzung von Zeitwirtschaftsprojekten. Die Gesellschaft konfiguriert Hardwareprodukte und handelt mit Hardwarekomponenten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben und veräussern sowie verwalten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an andern Unternehmen beteiligen, Finanzierungen, Kommissionsgeschäfte tätigen, Lizenzen und Patente entwickeln, verwerten, veräussern oder erwerben. Die Gesellschaft kann im übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.