Bewertung Wohlfahrtsfonds der Firma Fracht AG
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Wohlfahrtsfonds der Firma Fracht AG in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Wohlfahrtsfonds der Firma Fracht AG
Die Stiftung bezweckt zum einen die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma (sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) sowie an die Angehörigen und Hinterbliebenen dieser Mitarbeiter in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit; dies nicht im Sinn von reglementarisch geschuldeten Vorsorgeleistungen, sondern von Ermessensleistungen der Stiftung. Die Stiftung bezweckt zum anderen die Finanzierung und Leistung von Beiträgen an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma (sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) angeschlossen sind; sei es dass mit diesen Beiträgen die Stifterfirma (beziehungsweise die verbundenen Unternehmungen) und/oder die betreffenden Arbeitnehmer entlastet werden, sei es dass diese Beiträge zu den regulären Beiträgen hinzutreten. Soweit mit diesen Leistungen Arbeitgeberbeiträge finanziert werden, ist dies nur möglich, soweit entsprechende Reserven ausdrücklich geäufnet worden sind oder wenn gleichzeitig mindestens gleich hohe Beiträge der Arbeitnehmer finanziert werden. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet (wie z.B. Teuerungszulagen, Familienzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, usw.).