Bewertung Vorsorgestiftung der Baloise Versicherung AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Vorsorgestiftung der Baloise Versicherung AG in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Vorsorgestiftung der Baloise Versicherung AG
Die Stiftung führt die berufliche Vorsorge durch, mindestens im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen. Sie schützt die Mitarbeiter der Stifterin, der Baloise Asset Management AG (BAM), der Vorsorgestiftung der Baloise Versicherung AG sowie deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität der Versicherten. Sie kann die von ihr getragenen Risiken ganz oder teilweise bei einer Versicherungsgesellschaft abdecken, wobei sie selber Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Der Stiftungsrat ist befugt, den Kreis der Destinatäre auszudehnen. Er kann Arbeitgeber, die wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Stifterfirma verbunden sind, mittels Anschlussvereinbarungen anschliessen oder deren Vorsorgeeinrichtungen aufnehmen. Die Aufsichtsbehörde ist darüber zu informieren. Sie kann ihren aktiven Versicherten oder Rentnern in besonders begründeten Fällen, und um Härten zu vermeiden, Unterstützungen gewähren. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Finanzierung, die Organisation, die Vermögensverwaltung und allfällig weitere Reglemente oder Ausführungsbestimmungen. Er regelt die Beziehungen zwischen der Stiftung und den angeschlossenen Arbeitgebern, deren versicherten Mitarbeitern und den Anspruchsberechtigten.