Bewertung SWISS LIGHT GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für SWISS LIGHT GmbH in Altdorf (UR) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über SWISS LIGHT GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Beratung, Planung/Konzeption, sowie die Realisierung von Beleuchtungen und Beschallungen aller Art, insbesondere für öffentliche Veranstaltungen und allgemeine Bühnentechnik. Im Weiteren die Beratung, Planung, Verkauf und die Installation von Multimedia- und Unterhaltungselektronik im öffentlichen sowie privaten Bereich, Handel mit Beleuchtungs- und Beschallungsmaterial. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, sowie alle Mass-nahmen treffen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern und sie kann.