Bewertung Personalvorsorgestiftung C. Vanoli AG, Immensee
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Personalvorsorgestiftung C. Vanoli AG, Immensee in Küssnacht (SZ) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Personalvorsorgestiftung C. Vanoli AG, Immensee
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und die ihr wirtschaftlich nahestehenden Firmen, für die schriftliche Anschlussverträge zu erstellen sind, bei Alter, Krankheit, Unfall usw., bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienste der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen keine Leistungen ausgerichtet werden, zu denen die Stifterfirma gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder denen lohnähnlicher Charakter zukommt, wie z.B. Teuerungszulagen, Familienzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw. Die Stiftung kann auf das Leben der Destinatäre geeignete Versicherungsverträge abschliessen sowie in bereits bestehende Versicherungsverträge eintreten, wobei sie in allen Fällen Versicherungsnehmerin sein muss. Das Stiftungsvermögen sowie die Zinsen desselben können zur Deckung der Versicherungskosten herangezogen werden.