Bewertung Personalfürsorgestiftung der Jehle AG Etzgen
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Personalfürsorgestiftung der Jehle AG Etzgen in Mettauertal wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Personalfürsorgestiftung der Jehle AG Etzgen
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterbliebenen durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität oder bei besonderen Notlagen. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatz- und Einkaufsleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge des Arbeitgebers können auch aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Arbeitgeberbeitragsreserven erbracht werden. Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung.