Bewertung Patronaler Wohlfahrtsfonds der NSPM AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Patronaler Wohlfahrtsfonds der NSPM AG in Meggen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Patronaler Wohlfahrtsfonds der NSPM AG
Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Firma sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in wirtschaftlichen Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit; Anschluss des Personals von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden; Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hiefür geäufnet und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Firma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.