Bewertung Parkhotel Beau-Site AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Parkhotel Beau-Site AG in Zermatt wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Parkhotel Beau-Site AG
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Hotels und Hotelbeteiligungen, Gastgewerbebetrieben und anderen touristischen Einrichtungen in der Schweiz. Zu diesem Zweck kann Sie Immobilien erwerben. Sie kann alle geschäftlichen und finanziellen Tätigkeiten auch auf dem Gebiet von Mobilien und Immobilien ausüben, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Sie kann insbesondere auch Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten, belasten, verwerten und verkaufen sowie andere Gesellschaften finanzieren. Ausserdem kann sie Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die mit diesem zusammenhängen. Die Gesellschaft kann sich, gleich in welcher Form, an gleichartigen oder ähnlichen Gesellschaften beteiligen, ebenso an solchen, die den Gesellschaftszweck fördern, sei es durch Gründung einer neuen Gesellschaft durch Sacheinlagen, Zeichnung und Tausch von Titeln oder Gesellschaftsrechten, Fusionen, gesellschaftlichen Verbindungen oder andere Art.