Bewertung Obrist Closures Switzerland GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Obrist Closures Switzerland GmbH in Muttenz wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Obrist Closures Switzerland GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Verpackungen aller Art, insbesondere aus Kunststoff, die Planung, Fertigung und den Verkauf von Verpackungssystemen und Produktionsmitteln für Verpackungen, die Ausführung von Verpackungsentwicklungsaufträgen sowie die Erteilung und den Erwerb von Lizenzen und Know-How. Die Gesellschaft kann Grundbesitz erwerben, verwalten und veräussern, Immaterialgüterrechte aller Art erwerben, verwerten und veräussern, sich an ähnlichen Unternehmungen beteiligen und überhaupt alle kaufmännischen und finanziellen Transaktionen durchführen, sei es auf eigene Rechnung oder fremde Rechnung, die den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann Dritten, einschliesslich Gesellschaften an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist sowie direkten oder indirekten Gesellschaftern oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen oder anderen Finanzierungen, sowie für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jeglicher Art, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen oder Sicherheiten im ausschliesslichen Interesse von Gesellschaften an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist oder von direkten oder indirekten Gesellschaftern oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.