Bewertung Nuttli Bodenbeläge AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Nuttli Bodenbeläge AG in Oberentfelden wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Nuttli Bodenbeläge AG
Beratung in Zusammenhang mit der Ausstattung von Räumen mit Bodenbelägen jeglicher Art sowie Abtrennungen und Beschattungen jedwelcher Natur, wie beispielsweise Fenstern, Türen und Vorhängen, Planung von Bodenbelagsarbeiten und Montagearbeiten, Lieferung und Verlegen von Bodelbelägen jeglicher Art samt Zubehör, Lieferung und Montage von Abtrennungen und Beschattungen jedwelcher Natur samt Zubehör, Unterhalt wie auch Vornahnme von Reparaturen, Sanierungen und Renovationen von Böden jeglicher Art sowie Abtrennungen und Beschattungen jedwelcher Natur, Handel mit Bodenbelägen jeglicher Art und Zubehör wie auch mit Abtrennungen und Beschattungen jedwelcher Natur und Zubehör sowie Erbringung sämtlicher mit den vorerwähnten Tätigkeiten in Zusammenhang stehender Arbeiten und Dienstleistungen; die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften sowie sonstige Unternehmen gründen, auflösen oder liquidieren, Zweigniederlassungen und sonstige Vertretungen in jeglicher Form errichten, auflösen und liquidieren, sich an anderen Unternehmen beteiligen usw., gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.